Bachelorstudiengänge
Allgemeine Informationen zu den Bachelorstudiengängen
Modularisierung
Seit dem Wintersemester 2009/10 sind alle Studiengänge des Instituts für Geschichte modularisiert. Die alten Magisterstudiengänge wurden von den Bachelor- und Masterstudiengängen abgelöst. Trotz dieser Umstellung hat sich das Institut für Geschichte bemüht, sowohl den Studenten als auch den Dozenten möglichst viele der Freiheiten, die ein geisteswissenschaftliches Studium immer geboten hat, auch in das modularisierte Studium hinüber zu retten. Wir denken, dass uns das gelungen ist und das positive Feedback von Studentenseite bestärkt uns in dieser Ansicht.
Als Studenten des Faches Geschichte können Sie nach wie vor aus einer breiten Palette an Veranstaltungen auswählen und ihr Studium ganz individuell planen und gestalten. Es gibt fast keine konsekutiven Schritte innerhalb der einzelnen Studiengänge, so dass es kein Beinbruch ist, wenn man in einem bestimmten Semester einmal nicht in sein Wunschseminar kommt. Das Studium verlängert sich dadurch nicht zwangsläufig, wie das in vielen anderen Fächern der Fall ist. Zudem gibt es für alle Pflichtveranstaltungen im Fach Geschichte eine große Auswahl an Parallelveranstaltungen und damit auch Parallelterminen. Das erleichtert die Organisation Ihres Studiums ungemein, denn Sie können damit flexibel auf Fixtermine in etwaigen Zweitfächern reagieren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und nutzen Sie vor allem auch die Freiheiten, die Ihnen das Studium der Geschichte nach wie vor bietet.
Was muß ich mir unter der "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie der "Kontrollprüfung" vorstellen?
Die Regelungen zur "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie zur "Weiteren Kontrollprüfung" gelten für alle, die ab dem Sommersester 2021 ihr Studium in einem der Bachelorstudiengänge bzw. Lehramtsstudiengänge des Faches Geschichte aufnehmen.
Zunächst muss zum Ende des zweiten Fachsemesters gegenüber dem Prüfungsamt der erfolgreiche Abschluss zweier Aufbaumodule nachgewiesen werden; diese Überprüfung wird als "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" oder GOP bezeichnet. Sollte dies zum Ende des zweiten Fachsemesters nicht geschehen sein, ist die GOP nicht bestanden; in diesem Fall kann sie einmalig wiederholt werden, das erfolgreiche Bestehen zweier Aufbaumodule ist dann bis zum Ende des dritten Fachsemesters nachzuweisen. Sollte dies auch bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht geschehen sein, ist die GOP nicht bestanden; damit ist auch der Studiengang endgültig nicht bestanden, eine Fortführung ist dann nicht mehr möglich.
Auf die GOP folgt eine "Weitere Kontrollprüfung" oder WKP, für die zum Ende des dritten Fachsemesters der erfolgreiche Abschluss dreier Aufbaumodule nachgewiesen werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die WKP nicht bestanden; analog zur GOP kann auch die WKP einmalig wiederholt werden. Hierzu ist das erfolgreiche Bestehen dreier Aufbaumodule bis zum Ende des vierten Semesters nachzuweisen. Ist das nicht der Fall, ist die WKP endgültig nicht bestanden, was analog zur GOP das endgültige Nichtbestehen des Studienganges zur Folge hat.
Auf einen Nenner gebracht bedeutet diese Regelung, dass Sie in jedem Semester mindestens ein Aufbaumodul erfolgreich abschließen sollten. Achten Sie dabei darauf, dass der Nachweis gegenüber dem Prüfungsamt durch die Verbuchung der Note geschieht; bis zum Ende des Semesters muss also die Prüfungsleistung im Aufbaumodul erbracht und bewertet sowie die Note verbucht sein.