Lehramtsstudiengänge
Allgemeine Informationen zu den Lehramtsstudiengängen
Lehramtsprüfungsordnung
Grundlage für alle Lehramtsstudiengänge in Bayern bildet die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die LPO I regelt die Zulassung und Durchführung der Staatsexamensprüfungen und gibt inhaltliche und formelle Mindestanforderungen für die Lehramtsstudiengänge vor.
LASPO der Uni Würzburg
Die recht freien Vorgaben der LPO I in Bezug auf die Ausgestaltung einzelner Studiengänge werden an der Uni Würzburg durch eine "Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge" (LASPO) spezifiziert. Insbesondere enthält die LASPO im Anhang detaillierte Rahmenstudienstrukturpläne für die einzelnen Lehramtsstudiengänge. Die Aufteilung der ECTS-Punkte auf die einzelnen Semester ist dabei aber eine IDEALTYPISCHE VERTEILUNG, an die man sich als Student weder halten muss noch - realistisch betrachtet - halten kann. Viel wichtiger ist, dass man sich zum Ziel setzt, jedes Semester fächerübergreifend mind. 30 ECTS-Punkte zu erreichen, da man sonst sein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen kann.
Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Geschichte
Wenn Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Geschichte schreiben möchten, finden Sie hier nähere Informationen:
1. Anmeldung
Zum Staatsexamen (und damit auch zur Staatsexamensklausur) müssen Sie sich beim Prüfungsamt anmelden. Die Zulassungsarbeit selbst muss dagegen nicht gesondert beim Prüfungsamt angemeldet werden. Als ersten Schritt nehmen Sie mit einem Dozenten / einer Dozentin Ihrer Wahl, bei dem / der Sie in der Regel schon einen Kurs in der Vergangenheit belegt und bestanden haben, Kontakt auf und besprechen, ob er / sie Ihre Arbeit betreuen darf und will. Anschließend vereinbaren Sie mit ihr / ihm ein Thema.
2. Abgabetermine
Innerhalb eines Kalenderjahres gibt es zwei mögliche Abgabetermine für die Zulassungsarbeit. Wann Sie Ihre Zulassungsarbeit abgeben müssen, richtet sich danach, zu welchem der beiden Prüfungszeiträume (Frühjahr oder Herbst) Sie sich zum Staatsexamen angemeldet haben. Für genauere Terminangaben (letztmöglicher Abgabetermin etc.) wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Gemeinhin gelten diese Fristen:
- bei Anmeldung zum Frühjahrstermin: 25.07. (bzw. 01.10. bei Gewährung eines Nachtermins)
- bei Anmeldung zum Herbsttermin: 01.02. (bzw. 01.04. bei Gewährung eines Nachtermins)
3. Abgabe
Wenn Ihre Arbeit fertig ist, geben Sie zwei festgebundene Exemplare sowie ein elektronisches Exemplar (USB-Stick oder CD-ROM) direkt bei Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin oder im zuständigen Sekretariat ab. Lassen Sie sich für die Abgabe eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel geben. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden bzw. angemeldet haben. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich (siehe oben), entweder bis zum 1. April (Herbst) oder 1. Oktober (Frühjahr), wenn der Nachtermin von Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin gewährt ist und der Antrag von diesem / dieser unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamen abgegeben wird. Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und Ihrer Arbeit beizufügen. Geben Sie bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit auch das Gutachtenformular mit ab. Versehen Sie beide Exemplare Ihrer Arbeit mit dem schulartspezifischen Aufkleber. Sie finden alle Vordrucke (Empfangsbestätigung, Nachtermin, Gutachtenformular, schulartspezifischer Aufkleber, Eigenständigkeitserklärung) auf den Seiten des Prüfungsamts unter „Formulare“.
4. Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?
- zwei Exemplare ausdrucken, auf das korrekte Deckblatt und die unterschriebene eidesstattliche Erklärung achten
- beide Exemplare mit schulartspezifischem Aufkleber versehen
- ein elektronisches Exemplar der Arbeit anfertigen (USB-Stick oder CD-ROM) und mit Namen beschriften
- Empfangsbestätigung und Gutachtenformular ausdrucken
- zwei Exemplare, elektronisches Exemplar, Empfangsbestätigung und Gutachtenformular bei Prüfer / Prüferin oder im Lehrstuhlsekretariat abgeben
- Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel aushändigen lassen, anschließend im Prüfungsamt abgeben
Freier Bereich
In allen Lehramtsstudiengängen gibt es einen sogenannten "freien Bereich". Dieser freie Bereich ist fakultätseinheitlich geregelt. Informationen und den Laufzettel zum freien Bereich finden Sie hier.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie Weitere Kontrollprüfung
Was muß ich mir unter der "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie der "Kontrollprüfung" vorstellen?
Die Regelungen zur "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie zur "Weiteren Kontrollprüfung" gelten für alle, die ab dem Sommersester 2021 ihr Studium in einem der Bachelorstudiengänge bzw. Lehramtsstudiengänge des Faches Geschichte aufnehmen.
Zunächst muss zum Ende des zweiten Fachsemesters gegenüber dem Prüfungsamt der erfolgreiche Abschluss zweier Aufbaumodule nachgewiesen werden; diese Überprüfung wird als "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" oder GOP bezeichnet. Sollte dies zum Ende des zweiten Fachsemesters nicht geschehen sein, ist die GOP nicht bestanden; in diesem Fall kann sie einmalig wiederholt werden, das erfolgreiche Bestehen zweier Aufbaumodule ist dann bis zum Ende des dritten Fachsemesters nachzuweisen. Sollte dies auch bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht geschehen sein, ist die GOP nicht bestanden; damit ist auch der Studiengang endgültig nicht bestanden, eine Fortführung ist dann nicht mehr möglich.
Auf die GOP folgt eine "Weitere Kontrollprüfung" oder WKP, für die zum Ende des dritten Fachsemesters der erfolgreiche Abschluss dreier Aufbaumodule nachgewiesen werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die WKP nicht bestanden; analog zur GOP kann auch die WKP einmalig wiederholt werden. Hierzu ist das erfolgreiche Bestehen dreier Aufbaumodule bis zum Ende des vierten Semesters nachzuweisen. Ist das nicht der Fall, ist die WKP endgültig nicht bestanden, was analog zur GOP das endgültige Nichtbestehen des Studienganges zur Folge hat.
Auf einen Nenner gebracht bedeutet diese Regelung, dass Sie in jedem Semester mindestens ein Aufbaumodul erfolgreich abschließen sollten. Achten Sie dabei darauf, dass der Nachweis gegenüber dem Prüfungsamt durch die Verbuchung der Note geschieht; bis zum Ende des Semesters muss also die Prüfungsleistung im Aufbaumodul erbracht und bewertet sowie die Note verbucht sein.